Die Kosten des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG)

Die erneuerbaren Energien, insbesondere die aus Windkraft(WK)- und Photovoltaikanlagen(PV), werden in Deutschland (im EEG gesetzlich geregelt) stark subventioniert. Und zwar, indem
  • den Anlagebetreibern für 20 a nach der Anlagenerrichtung ein garantierter Abnahmepreis für die angebotene Leistung zugesichert wird,
  • die Einspeisung der angebotenen Leistung in des Elektrizitätsnetz absoluten Vorrang besitzt.
Beide Maßnahmen haben gravierende Auswirkungen sowohl auf den Energiepreis, wie auch auf die Stabilität des Elektrizitätsnetzes, wie in den beiden folgenden Abschnitten dargelegt werden soll.

EEG Umlage.

Aufgrund der Preisgarantie kommt es zu einer Differenz zwischen dem Marktpreis der angebotenen Leistung und dem Preis, den insbesondere Privathaushalte wegen der Vorgaben des EEG fūr diese Leistung gezwungen werden zu zahlen.
Diese Differenz wird i.A. als EEG Umlage bezeichnet, sie stellt eine reine Subvention dar, deren Höhe mit dem Angebot steigt, und zwar nicht zeitnah, sondern noch für 20 Jahre danach. In der Abbildung rechts ist die Entwicklung der garantierten Energiepreise aus erneuerbaren Quellen seit dem Jahr 2000 gezeigt, und wie hoch der Anteil der EEG Umlage daran war - seit 2015 sind das mehr als 80%.

Im eigentlichen Sinne handelt es sich dabei um eine Umverteilung des Wohlstands von unten nach oben: Die Privathaushalte (ohne Rūcksicht auf ihre finanzielle Leistungsfähigkeit) finanzieren die Investitionen der Anlagebetreiber (mit ausreichender finanzieller Leistungsfähigkeit). Die Folge ist, dass mancher Privathaushalt sich den Stromluxus nicht mehr leisten kann.

Kostenentwicklung der erneuerbaren Energien. (Marktpreis + EEG Umlage = Garantierte Vergütung). Die Daten für 2019 sind Schätzwerte.
Und es ist kein Ende abzusehen: In nur einem Jahr (2020) stieg die EEG Umlage von ca. 24 Mrd. € auf 33 Mrd. € (138%) an! Fūr private Haushalte bedeutet dies, dass pro kWh anstelle von 0.06756 € nun 0.09651 € hätten bezahlt werden mūssen. Dem deutschen Bundeswirtschaftsminister Altmeier schien das zu viel. Also verabschiedete das Bundeskabinett am 27.9.20 eine Novelle zum EEG, das die Kosten privater Haushalte auf 0.065 €/kWh deckeln soll - der Differenzbetrag wird aus Steuermitteln bezahlt1). Laut Prognosen sollten die Kosten nur auf etwas über 30 Mrd. € jährlich steigen und sich dann bis 2035 auf diese Summe einpendeln. Dass dies schon 2020 nicht mehr galt, zeigt nur, dass solche Prognosen i.A. zu optimistisch sind, auch die des  BMWi.

Diese Aussichten sind wenig erfreulich - denn immerhin hatte die Bundesregierung gehofft, mithilfe der 2014 eingefūhrten Auktionen die Belastungen zu verringern. Das Ergebnis seit 2017 ist rechts gezeigt: Die installierte Leistung hat bis Ende 2018 stetig abgenommen und die garantierte Vergütung hat sich auf etwa 6.2 ct/kWh eingependelt. Das ist nicht viel geringer als die garantierte Anfangsvergütung von ca. 8.9 ct/kWh, die noch 2012 gezahlt wurde. Was sind die Gründe für diesen Fehlschlag:
  • Sicherlich kann man bei einer Garantiefrist von 20 Jahren nicht erwarten, dass sich Preissenkungen sofort bei den Belastungen der Haushalte bemerkbar machen.

Die seit 2017 erzielten Auktionsergebnisse (Menge=gelbe Kurve, Preis=blaue Balken) fūr on-shore Windanlagen( siehe  hier).
  • Preissenkungen führen zu einer Abnahme der installierten Leistung und sind damit nicht im Sinne des EEG, das bis 2050 eine stetige Zunahme vorsieht.
Es wird daher immer klarer: Der Fortschritt des EEG und die Forderung nach einer Minderbelastung der Privathaushalte schließen sich gegenseitig aus.

Netzeingriffe

Von einem funktionierenden Stromnetz wird erwartet, dass es jederzeit das Angebot von elektrischer Energie der entsprechenden Nachfrage anpassen kann. Mit konventionellen Kraftwerken ist diese Forderung nach der Gleichheit von Angebot und Nachfrage relativ leicht zu erfüllen, mit WK- und PV-Anlagen jedoch nicht, wenn letztere einen Anteil von >10% am Angebot erreichen. Die beiden wesentlichen Gründe sind:
  • Das WK- und PV-Angebot ist extrem Witterungs abhängig (z.B. liefern PV-Anlagen bei Dunkelheit überhaupt keinen Strom) und die Witterung kümmert sich nicht um die Nachfrage.
  • Der Strom aus WK- und PV-Anlagen hat aber absoluten Vorrang bei der Einspeisung in das Elektrizitätsnetz.
Die Folge ist, dass konventionelle Kraftwerke jeweils hoch bzw. runter geregelt werden müssen, wenn Strom aus erneuerbaren Quellen gerade einmal zu wenig oder zu viel in das Netz drängt (Redispatch)2), oder dass Strom aus erneuerbaren Quellen sogar abgeschaltet werden muss, wenn sich kein Abnehmer dafür findet. Das bedeutet aber nicht, dass in diesem Fall der Anlagenbetreiber nicht seinen Garantiepreis erhält, sondern er erhält diesen auch dann, wenn der Strom nur "virtuell" ist (Einspeisemanagement[Eisman]). Klar, dass diese Maßnahmen Geld kosten, siehe Abbildung unten. Noch wichtiger ist jedoch, dass sie das Elektrizitätsnetz destabilisieren können.

Wie stabil das Netz ist, wird gemessen mithilfe der Netzfrequenz, die in Deutschland (und der EU) f =  50 ± 0.01 Hz betragen muss. Die Netzfrequenz steigt aber über den Grenzwert, wenn die eingespeiste Leistung die Nachfrage übersteigt, sie sinkt unter den Grenzwert, wenn die eingespeiste Leistung die Nachfrage nicht decken kann. Derartige Vorkommnisse haben stark mit dem steigenden Anteil des Stroms aus WK- und PV-Anlagen zugenommen, siehe Abbildung unten.


Die Entwicklung der jährlichen Eingriffe in das deutsche Elektrizitätsnetz (links) und die damit verbundenen Kosten (rechts). Die Daten für 2019 sind geschätzt. Zum Vergleich: Der jährliche Bedarf beträgt in Deutschland z.Z. etwa 500 TWh/a, also müssen ca. 4% davon durch Eingriffe gesichert werden.
Aus diesen Abbildungen wird ersichtlich: Die Kosten für Eisman (ca. 11 ct/kWh) sind mehr als 5mal höher als die für Redispatchmaßnahmen (ca. 2 ct/kWh). Und erstere sind die direkte Folge der Vorzugstellung erneuerbarer Energien in der deutsche Energiewende!
 
Trotzdem ist es bisher immer gelungen, mithilfe von Redispatch die Netzstabilität zu gewährleisten. Aber es ist wohl nur eine Frage der Zeit, dass dies nicht mehr gelingt. besonders nach 2022, wenn das letzte KKW vom Netz gegangen ist. Die Folge wäre ein Netzzusammenbruch in Deutschland, der s.g. "Blackout". Auf jeden Fall ist die augenblickliche Situation bereits gefährlich genug, dass der Städte- und Gemeindebund Nordrhein-Westfalen die Kommunen auf diesen Notfall hingewiesen hat. Der drohende "Blackout" ließe sich prinzipiell nur vermeiden durch:

Energiespeicher: Die möglichen Optionen habe ich hier diskutiert. Und die stetig steigenden Kosten lassen sich auch mit Energiespeichern nicht reduzieren - eher werden sie weiter steigen, angetrieben durch die Kosten für den

Netzausbau
 
Die Kosten für den Netzausbau sind Teil der EEG Umlage und es wird erwartet, dass diese Kosten in Zukunft überproportional ansteigen werden. Grund sind die hohen Anforderungen, die an das Netz gestellt werden müssen, um elektrische Energie von der norddeutschen Tiefebene über mehr als 500 km und möglichst verlustfrei zu den süddeutschen Abnehmern zu transportieren (HGÜ-Technik). Der Netzausbau ist Voraussetzung für den Erfolg der deutschen Energiewende, aber er kommt nur äußerst schleppend voran:

Von den geplanten 5900 km Netzlänge wurden bis Anfang 2019 nur ca. 300 km realisiert.


1) Damit werden die Kosten auf mehr Stromkunden verteilt, insbesondere die Kunden mit hohem Bedarf verlieren einen Teil ihrer Privilegien.
2) Dabei spielt es keine Rolle, ob diese Kraftwerke im In- oder Ausland liegen. Mit zu den Redispatch Maßnahmen rechne ich auch solche, für die sonst inaktive Reservekraftwerke neu hochgefahren werden müssen.