Das
Klimaschutzkonzept |
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Bestimmend für die Ziele des Klimaschutzkonzepts (KSK) sind die Aussagen des Koalitionsvertrags der AMPEL-Koalition, welche vom zuständigen Minister Habeck in einer Pressekonferenz am 13.1.2022 zusammengefasst wurden. Diese Ziele beziehen sich auf das Jahr 2030, während die Zielvorgaben des alten Energiekonzepts (EK), das in besagter Pressekonferenz keine Rolle mehr spielte, bis 2050 galten. Ich gehe aber davon aus, dass diese Ziele in der AMPEL-Koalition auch weiterhin Bestand haben. Bezogen auf das Jahr 2020 (das letzte Jahr mit verlässlichen Daten) werden und wurden folgende Veränderungen in der deutschen Energieversorgung angestrebt (siehe Tabelle unten): |
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In Zukunft werden die
wichtigsten Anlagen zur Wandlung erneuerbarer Energien in
grünen Strom die Fotovoltaikanlagen (PVA) und die
Windkraftanlagen sein, wobei letztere sowohl Onshore-Anlagen
(WKAL) wie auch Offshore-Anlagen (WKAS)
sind. Letzter stellen keine Anforderungen an die Landfläche,
PVA und WKAL aber sehr wohl. In diesem
Zusammenhang sollte angefügt werden, dass im Jahr 2020 alle
diese Anlagen nur ca. 66% des grünen Stroms erzeugten, der Rest stammte aus
Wasserkraftwerken (WKW) und Biomasseanlagen (BMA), denen
aber in Zukunft wohl keine große Bedeutung im KSK
zugesprochen wird, denn es finden sich dort keinerlei
Zielvorgaben für diese Energiequellen. PVA Im Jahr 2020 wurden 50.5 TWh/a grünen Stroms von Fotovoltaikanlagen erzeugt. Dies entspricht einer installierten Leistung von 58 GW, falls man von einem Kapazitätsfaktor = 0.1 ausgeht. Im KSK soll diese Leistung bis 2030 auf 200 GW gesteigert, also etwa vervierfacht werden. Bei einer Sonneninzidenz in Deutschland von <I> = 114 W/m2 muss dafür eine Fläche von A = 1750 km2 zur Verfügung stehen, ohne dass die nötige Infrastruktur (Wartungsmöglichkeit, Netzanschluss, etc) berücksichtigt ist. Ich gehe davon aus, dass diese Zusatzfläche mindestens 20% der reinen Fotodiodenfläche ausmacht und daher die gesamte Anlagefläche mindestens 2100 km2 beträgt1). Auf dieser Fläche ließen sich dann 175 TWh/a an grünem Strom erzeugen, also etwa 30% des im KSK anvisierten Ziels für 2030. Der Rest von 303 TWh/a muss von Windkraftanlagen erzeugt werden. |
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WKAS Die Offshore Windkraftanlagen benötigen keine Landflächen, sie werden in der Nord- oder Ostsee installiert. Deutschland verfügt als Staatsgebiete über 41043 km2 in der Nordsee und 15507 km2 in der Ostsee. Aber nur ein Bruchteil dieser Flächen ist für WKAS nutzbar, denn 2 Forderungen müssen in jedem Fall erfüllt sein:
Gleichung (1) gilt prinzipiell nur für
n > 2, denn n = 1 beschreibt eine einzelne WKA,
welche für Fundament und Zufahrt eine Grundfläche von ca. 5000 m2
benötigt. Der Fall n = 2 beschreibt eine lineare
Geometrie. Falls n > 2 WKA in linearer Geometrie
angeordnet sind, ergibt sich die Gesamtlänge L aller
WKA in dieser Geometrie zu
L = fL(n) N
l mit fL(n) = (n
- 1)/n . (2)
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Die Forderungen bezüglich Wassertiefe und
Abstand sind offensichtlich so restriktiv, dass das KSK für
das Jahr 2030 die Installation von WKAS mit einer
Gesamtleistung von nur 30 GW in der Nord- und Ostsee
vorsieht. Trotzdem bedeutet dies innerhalb von nur 10 Jahren
eine Steigerung um fast das Vierfache. Denn im Jahr 2020
betrug die installierte Gesamtleistung 7.8 GW und
in diesem Jahr betrug der Beitrag aller WKAS zum
grünen Strom 29 TWh/a. Dies entspricht einem relativ großen
Kapazitätsfaktor = 0.42, mit dessen Hilfe sich errechnen lässt,
dass bis 2030 der Beitrag aller WKAS zur
Versorgung mit grünen Strom auf 112 TWh/a steigen soll.
Damit verbleiben zur Erreichung der Zielvorgabe des KSK 191 TWh/a, welche von WKAL
erzeugt werden müssen. |
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WKAL Im Jahr 2020 besaß Deutschland eine Gesamtzahl von N = 27976 WKAL mit einer installierten Leistung von 54 GW. Der Anteil am grünen Strom betrug 96.3 TWh/a (das entspricht einem Kapazitätsfaktor = 0.2, was dem langjährigen Trend entspricht), diese WKAL hatten einen Flächenbedarf von 3100 km2 (0.9 % der deutschen Landfläche). Das entspricht einer Energieflächendichte von 0.0311 TWh/(a km2). Der größere Teil der Anlagen befindet sich in der norddeutschen Tiefebene, also in den Bundesländern, in denen WKAL einen im Mittel größeren Kapazitätsfaktor erreichen. Eine Übersichtskarte mit den Standorten der Windparks findet man hier. Dort finden sich auch Informationen über jeden einzelnen Windpark, z.B. die Anzahl der WKAL, die installierte Leistung und den Hersteller der WKAL. Extrapoliert man diese Daten auf die Zielvorgaben des KSK für das Jahr 2030 (grüner Strom : 191 TWh/a, Landfläche: 7152 km2), stößt man auf eine, von der AMPEL-Koalition nicht diskutierte Frage: Beziehen sich diese Zielvorgaben auf die Gesamtanlagen - d.h. die Altanlagen werden nicht berücksichtigt, oder beziehen sie sich nur auf Neuanlagen auf einer Restfläche von 4052 km2 - d.h. die Altanlagen werden berücksichtigt? Im 1. Fall wäre eine Energieflächendichte von 0.0267 TWh/(a km2) erforderlich, im 2. Fall von 0.0234 TWh/(a km2). In beiden Fällen entspricht dies etwa dem Wert, der 2020 erreicht wurde, und damit ist die Realisierung der Zielvorgaben des KSK nicht von vornherein unmöglich. Aus Kostengründen kann man davon ausgehen, dass die Altanlagen nicht entsorgt werden3), der 2. Fall also geplant ist. Das entspricht i.W. einer Verdoppelung der 2020 von WKAL gewandelten Leistung. |
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Aus den Daten für das Jahr 2020 folgt, dass
in diesem Fall ca. 27500
neue WKAL bis Ende 2030 errichtet werden müssten,
also ca. 10 WKAL
pro Tag! Abgesehen von dieser unrealistisch hohen
Konstruktionsrate besteht ein weiteres Problem darin, für
diese Anlagen geeignete Flächen zu finden - Flächen, welche
auch die benötigte Infrastruktur aufnehmen können und die
nicht überall in der deutschen Bevölkerung Zustimmung finden.. Um Probleme der Infrastruktur zu vermeiden, müssen WKAL zu Windparks zusammengefasst werden. Der Flächenbedarf wäre (gemäß der Daten von 2020) A = 3048 km2. Nimmt man an, dass jede WKAL einen mittleren Rotordurchmesser d = 100 m besitzt, so wäre l = 500 m der minimale Abstand zwischen den WKAL und die Sollfläche ergäbe sich zu N l2 = 6878 km2. Das bedeutet fQ(n) = 0.4442 (siehe Gleichung (1) oben) und die mittlere Anzahl der WKAL in einem Windpark wäre n = 9. Dieses Ergebnis gilt für die bis 2030 zu errichtenden Neuanlagen, zusammen mit den Altanlagen ergibt sich ein Flächenbedarf von insgesamt ca. 6200 km2. Und daher lautet das Fazit aus diesen Untersuchungen: Die Realisierung des von der
AMPEL-Koalition geplanten Klimaschutzkonzepts für
2030 ist möglich,
wenn für die Windenergie an Land mindestens 2% der Landesflächen ausgewiesen werden und auf dieser Fläche jeden Tag etwa 10 neue Windkraftanlagen errichtet werden. Ein großer Teil dieser Fläche wird auch weiterhin land- und forstwirtschaftlich nutzbar sein. Das gilt allerdings nicht für die Freiflächen der im KSK geforderten PVA, deren Anteil ich auf 0.5% der Landesflächen schätze. |
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Kosten Wie nicht anders zu erwarten, enthält das KSK der AMPEL-Koalition keinerlei Angaben über die zu erwartenden Kosten, die dieses Konzept verursacht. Im Internet findet man folgende Richtwerte4) für die Investitionskosten (ohne Infrastruktur): Kosten für PVA: 1350 €/kW. Da neue Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 142 GW errichtet werden müssen, betragen die Investitionskosten 192 Mrd. € Kosten für WKAS: 3400 €/kW. Da neue Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 22.2 GW errichtet werden müssen, betragen die Investitionskosten 76 Mrd. € Kosten für WKAL: 1567 €/kW. Da neue Anlagen mit einer installierten Gesamtleistung von 53 GW errichtet werden müssen, betragen die Investitionskosten 83 Mrd. € Das bedeutet, dass in der Zeit von 2022 bis 2030 jedes Jahr mindestens 44 Mrd. € für die Realisierung des KSK investiert werden müssen. Das ist ungefähr die Summe (60 Mrd. €), welche im Nachtragshaushalt 2021 für Klimaschutz und Digitalisierung vorgesehen sind, und die i.W. mithilfe der 2020 für Coronahilfen bewilligten Kreditaufnahme, also mit Schulden, finanziert wird. Daraus ist zu schließen, dass auch im KSK die Abnehmer von elektrischer Leistung wiederum diejenigen sind (wie im EEG), welche die Investitionskosten werden übernehmen müssen. Werden diese über den Kapitalmarkt als Schulden finanziert, so beträgt im Jahr 2030 die minimale Belastung der Abnehmer über den Strompreis 0.05 €/kWh, wobei eine Lebensdauer der Neuanlagen von 20 Jahren und eine Verzinsung der Schulden von 5% angenommen werden. Hinzukommen die Kosten für die Altanlagen, die sich im Jahr 2020 auf ca. 0.32 €/kWh beliefen, von denen allerdings nur ca. 20% die tatsächlichen Stromgestehungskosten sind. Diese würden sich durch das KSK fast verdoppeln. |
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1) Das Potential von Dachanlagen habe ich hier untersucht: Freianlagen hätten immer noch einen Flächenbedarf von ca. 1900 km2. 2) Ich gehe in meinem Buch von einer Abstand-Durchmesser-Relation l = 5 d aus. 3) Die Entsorgung von Windkraftanlagen ist nicht nur teuer, sondern auch mit vielen Problemen behaftet. 4) Windkraftanlagen haben einen extrem hohen Materialbedarf, wenn man diesen auf die erzeugte Leistung bezieht. Wird das Material knapp, sind diese Richtwerte zu gering! |